Mitgliedschaft und Kleingarten

Bewerbung um einen Kleingarten

Voraussetzung zur Pacht eines Kleingartens ist die Vereinsmitgliedschaft im Kleingärtnerverein Leverkusen-Manfort e.V..

Wer lediglich an einem Kleingarten und nicht an dem Vereinsleben und dessen Erhalt interessiert ist, sollte sich evtl. anderweitig nach einem Platz im Grünen umschauen.

In einem gemeinnützigen Verein, wie wir es sind, zählt jede helfende Hand. Ohne die Bereitschaft der Mitglieder, ihre Freizeit zum Teil auch für den Verein und nicht nur für den eigenen Kleingarten zu opfern, wäre der Erhalt dieser schönen Anlage nicht möglich.

Wenn die vorherigen Zeilen Zuspruch finden und Engagement im Vereinsleben für Sie selbstverständlich sind, möchten wir Sie bitten den „Antrag Gartenbewerber“ auzufüllen und an bewerbung[at]kleingaertnerverein-manfort-ev.de zu schicken.

Jeder sollte sich im Vorfeld darüber im Klaren sein, dass eine Kleingartenparzelle nur Pachtland ist und für Kleingartenanlagen ganz bestimmte Regeln und Ordnungen bzw. sogar Gesetze gelten (Bundeskleingartengesetz).

So gelten besondere Bestimmungen nicht nur hinsichtlich einer Bebauung, sondern auch der Bepflanzung einer Kleingartenparzelle.

Siehe Garten und Bauordnung.